Grundsätzlich eine Anlage zur Reinigung von Haushaltsabwässern. 
 

Kleinkläranlagen werden eingesetzt, wenn ein Anschluss an die Kanalisation und damit eine Abwasserbehandlung in einer kommunalen Kläranlage aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist.

Die dezentral zu entsorgenden Flächen werden von den Kommunen festgelegt (Abwasserentsorgungskonzept). In diesen Fällen müssen die Eigentümer die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung über eine Kleinkläranlage oder eine entwässerungsfreie Grube sicherstellen.

Grundstückseigentümer können zwischen verschiedenen zugelassenen Kläranlagen wählen. Zugelassene Systeme haben eine gültige „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ für den Einsatz als Kleinkläranlage oder eine „Antragsgenehmigung für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

In den vorgenannten Fällen ist sicherzustellen, dass das gewählte System diesen besonderen Bedingungen gewachsen ist. Es ist zu erwarten, dass sowohl die eingebrachte Wassermenge als auch die Schmutzkonzentration stark schwanken können. In solchen Fällen ist in der Regel ein SBR-System die richtige Wahl, da aufgrund der Überlastbarkeit des Bioreaktors keine Nachteile im Anlagenbetrieb und in der Reinigungsleistung zu erwarten sind.

Stellt sich im Anlagenbetrieb heraus, dass die Belüftungskapazität nicht ausreicht, kann dieses Defizit durch den Austausch durch ein leistungsfähigeres Belüftungsgerät ausgeglichen werden. Die Systemgröße sollte von einem Fachmann bemessen werden.

Soll das gereinigte Abwasser zur Gartenbewässerung verwendet oder in Zierteile eingeleitet werden, ist mindestens die Abwasserklasse D und eine mögliche Keimreduzierung über die Abwasserklasse „H“ anzustreben.

Für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer muss der Auftraggeber grundsätzlich über eine wasserrechtliche Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (länderspezifische Vorschriften sind zu beachten) oder eine Einleitungsgenehmigung des Kanalnetzbetreibers verfügen, wenn der Überlauf an einen Kanal angeschlossen wird.

Die Zusammensetzung und Menge des Abwassers hängen von der Einwohnerzahl und ihren Gewohnheiten ab, bei Gewerbeunternehmen von der Anzahl der Mitarbeiter und der Art des gewerblichen Abwassers. Bei Familien, die z.B. Gästezimmer vermieten, sollte geprüft werden, ob das System die zusätzlichen Wassermengen puffern kann.

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