Die Wartung von Kleinkläranlagen ist gesetzlich vorgeschrieben und muss je nach Kläranlage innerhalb von 4 oder 6 Monaten wiederholt werden. Der Umfang der Wartungsarbeiten hängt vom Produkt ab. Dabei wird nicht nur die Funktionalität der technischen Ausrüstung, sondern auch die biologischen Prozesse überprüft. Daher sollten Sie sich die Wartung vor dem Kauf eines Anlage auch eine Wartung anbieten lassen und bei Kauf ergänzend einen Wartungsvertrag abschließen.

In der „Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ sind durchzuführende Wartungsarbeiten beschrieben und ergänzend in den Wartungsanweisungen der Kläranlagenhersteller beschrieben. Die durchgeführten Wartungsarbeiten und die Ergebnisse werden in einem Instandhaltungsbericht festgehalten und auf Anfrage an die zuständige Behörde weitergeleitet. In einigen Fällen verlangt die Behörde die elektronische Übermittlung des Instandhaltungsberichts. Software, die mit der Instandhaltungsorganisation und der Aufsichtsbehörde kommuniziert, ist verfügbar.
Für die Durchführung der Instandhaltung sind spezielle Kenntnisse erforderlich, die durch entsprechende Schulungen an anerkannten Bildungseinrichtungen und bei Systemherstellern erworben werden können. Die Genehmigung sieht vor, dass nur qualifiziertes Personal Wartungsarbeiten durchführen darf. Lassen Sie sich das Fachzertifikat des Wartungstechnikers vorlegen.

Die Effizienz der Kleinkläranlage wird durch Analysen bestätigt. Zu diesem Zweck wird eine Probe des gereinigten Abwassers entnommen und vom Instandhaltungsbetrieb oder einem zugelassenen Labor ausgewertet. Grenzwerte gemäß der "Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung" aufgeführten Wasserparameter sind zu beachten.
Auch wenn die Abwasserbeseitigungspflicht auf Sie übertragen wurde, gilt das nicht für die Schlammentsorgung. Hier bleibt die Gemeinde zuständig. Je nach Vorgabe müssen Sie die Schlammentsorgung beauftragen oder die Gemeinde sorgt für die regelmäßige Abfuhr (Regelabfuhr). Betreiben Sie eine biologische Kleinkläranlage mit regelmäßiger Wartung durch einen Fachbetrieb, kann dieser den Zeitpunkt der Schlammabfuhr durch eine Schlammspiegelmessung feststellen. Hat die Gemeinde in der Abwassersatzung die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Schlammabfuhr eingeräumt, müssen Sie die Schlammabfuhr beauftragen.

Kleinkläranlagen sollten für einen Dauerbetrieb von mindestens 15 Jahren ausgelegt sein. Je nach Qualität der installierten Komponenten lassen sich Reparaturen und der Austausch ganzer Komponenten in bestimmten Abständen nicht vermeiden. Bei Verschleißerscheinungen an elektrischen Aggregaten, z.B. Pumpen oder altersbedingten Materialveränderungen, z.B. Membranbelüfter, werden diese Komponenten in der Regel komplett ausgetauscht.
Da die Kosten für Ersatzteile und deren Installation die Betriebskosten beeinflussen, sollten Sie sich vor dem Kauf des Systems darüber informieren. Spezielle Teile der mechanischen Ausrüstung sind in der Regel teuer und die Verfügbarkeit über einen längeren Zeitraum ist nicht immer gewährleistet. Serienteile, die auch in anderen Produkten verwendet werden, sind in der Regel billiger und später wahrscheinlich leichter zu beschaffen. Reparaturbedürftige Anlagenteile sollten leicht zugänglich und keine Spezialwerkzeuge erforderlich sein.

Bei der Schlammentsorgung aus der Vorklärung kann die technische Ausrüstung beschädigt werden, wenn dem Entsorger Fachkenntnisse fehlen. Entsprechend gut sichtbare Hinweisschilder im Schachtbau sind hilfreich. Auch hier helfen wir Ihnen als Wartungsbetrieb gerne weiter.

Wartungsarbeiten auf einen Blick:

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